4.1 Endlos-Garantie-Modell
1. Vertragsgegenstand und Eigentumsübergang
Im Rahmen des Endlos-Garantie-Modells wird dem Kunden ein Tracker zur Nutzung überlassen. Dies gilt für die Produktvarianten Festeinbau-Tracker, OBD-Tracker, LKW-Telematik-Tracker und Personenortungs-Tracker.
Für Festeinbau-Tracker, OBD-Tracker und LKW-Telematik-Tracker beträgt die Mindestvertragslaufzeit 3 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für Personenortungs-Tracker beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Eigentumsübergang:
Nach einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten und vollständiger Zahlung der für diesen Zeitraum vereinbarten Entgelte geht das Eigentum am Tracker auf den Kunden über.
Wird ein Vertrag über einen Festeinbau-Tracker, Personenortungs-Tracker,OBD-Tracker oder LKW-Telematik-Tracker vor Ablauf von 12 Monaten beendet, geht das Eigentum am Tracker nicht auf den Kunden über. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, den Tracker nach Beendigung des Vertrags innerhalb von 14 Tagen an uns zurückzugeben. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde. Bei einem Festeinbau-Tracker ist der Kunde verpflichtet, den Ausbau des Geräts fachgerecht und auf eigene Kosten durchführen zu lassen und das Gerät anschließend an uns zurückzusenden. Schäden, die durch einen unsachgemäßen Ausbau entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Für den Tracker gewähren wir eine lebenslange Garantie auf seine Funktionsfähigkeit, sofern das Gerät bestimmungsgemäß und sachgemäß verwendet wird und der Kunde über ein aktives Vertragsverhältnis mit uns verfügt. Die Garantie umfasst nach unserer Wahl die Reparatur oder den Austausch des Geräts.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die insbesondere durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Nutzung, Unfall, Manipulation, Eingriffe oder Reparaturen durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte, Feuchtigkeit oder Flüssigkeitseinwirkung sowie Gewaltanwendung verursacht wurden.
Fest eingebauter Akku
Soweit der Tracker über einen fest eingebauten Akku verfügt, gelten für den Akku die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Die gesetzliche Mängelhaftung wird durch die vorstehende Garantie weder eingeschränkt noch ersetzt. Eine gewöhnliche, alters- und nutzungsbedingte Verringerung der Akkukapazität stellt keinen Garantiefall dar, sofern sie auf der üblichen Alterung des Akkus und seiner bestimmungsgemäßen Nutzung beruht.
Ein technischer Defekt des fest eingebauten Akkus, der über die gewöhnliche Alterung und den üblichen Kapazitätsverlust hinausgeht, kann – sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen – einen gesetzlichen Mangel oder einen Garantiefall darstellen.
4.2 Mietmodell
Bei Tarifen mit Miet-GPS-Tracker verbleibt das Gerät während der gesamten Vertragslaufzeit im Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht.
4.3 Kaufmodell
Bei käuflich erworbenen GPS-Trackern geht das Eigentum mit vollständiger Kaufpreiszahlung gemäß § 929 BGB auf den Kunden über. In diesem Fall besteht keine Rücksendepflicht.
Der Tracking-Service ist eine eigenständige Dienstleistung.
Die SIM-Karte ist bei Kündigung zwingend mit zurückzusenden. Erfolgt keine Rücksendung der SIM-Karte, wird eine Pauschale in Höhe von 20,00 € inkl. MwSt. berechnet
4.4 2G GPS-Tracker für Fahrzeuge – ohne Abo & mit Abo
- 2G-Netzabschaltung: Das 2G-Netz wird in Deutschland spätestens zum 30.06.2028 abgeschaltet (möglicherweise früher).
- Nutzung: Der Tracker kann bis zur Abschaltung uneingeschränkt genutzt werden.
- Smart-Paket: 500 MB Datenvolumen inklusive.
- Optionales Zusatzdatenvolumen: 500 MB für 20,00 € inkl. MwSt.